Betriebliche Altersversorgung

Employee Benefits (Arbeitnehmerversorgung)

Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat gem. BetrG Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung. Die Bedeutung der bAV steigt zunehmend und der Beratungsbedarf wächst. Die Umsetzung der gesetzlichen Regeln zur Altersvorsorge sind für viele Unternehmen ein komplizierter Vorgang, der mit Hilfe von Fachleuten einfacher und kostengünstiger erledigt werden kann. Die Experten von UFS sind erfahren in der korrekten und den gesetzlichen Bedingungen entsprechenden Umsetzung der tarifvertraglichen Vorgaben und Empfehlungen von Unternehmerverbänden.

Persönliche Betreuung der Mitarbeiter

Nur eine konsequente und transparente Aufklärung der Mitarbeiter führt die betriebliche Altersvorsorge zum Erfolg. Damit die betrieblichen Angebote überhaupt genutzt werden und so gute Konditionen mit den Finanzpartnern ausgehandelt werden können, übernimmt UFS die Beratung vor Ort oder per Telefon. Auch die Verwaltung der bestehenden Verträge, die UFS für das jeweilige Unternehmen entwickelt und umsetzt, wird von UFS übernommen.

 

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Sprechen Sie uns an (Tel.: 06172-664566) oder senden uns eine Mail.

 

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