Anzeigefristen

Damit Sie im Schadenfall Ihren Versicherungsschutz erhalten, ist es wichtig, dass Sie Anzeigefristen einhalten.

Die Meldung eines Versicherungsfalles ist dem Versicherer gem. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne Verzögerung mitzuteilen.

 

Sparte Anzeigefrist Rechtsgrundlage

Feuerversicherung 3 Tage § 92 VVG
Hagelversicherung 4 Tage § 110 VVG
Haftplichtversicherung 1 Woche § 104 VVG
Todesfallversicherung 3 Tage § 171 VVG

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