Die richtige Berufsunfähigkeitsrente
Ein selbstständiger Handwerksmeister will die Höhe seiner bestehenden Berufsunfähigkeitsrente nach der Analyse von UFS entsprechend seinem wirklichen Bedarf ergänzen.
Ein Vertrag besteht schon vor dem Kontakt zu UFS und zeigt nach der Analyse gravierende Schwächen in den Bedingungen und der Gestaltung, u. a.:
- Keine Rente im Pflegefall
- Früheste Zahlung einer Rente nach drei Jahren
- Rentenzahlung erfolgt nur bis zum 55. Lebensjahr
Nach diesem Ergebnis steht fest, dass der Kunde nicht nur seine gewünschte Erhöhung, sondern die gesamte Berufsunfähigkeitsrente bei einer Gesellschaft mit besseren Bedingungen versichern wird.
Die Auswahl erfolgt per Computer aus ca. 200 Gesellschaften und Tarifen. Dabei wird der Kunde eng in die Auswahl einbezogen, um seine Wünsche und Bedürfnisse zu erfüllen.
Der überarbeitete Schutz bei Berufsunfähigkeit zeigt u.a. folgende Verbesserungen:
- Aktuelle Bedingungen
- Berufsunfähigkeitsrente im Pflegefall
- Rentenzahlung bis zum 65. Lebensjahr
- Auf Wunsch automatische Anpassung der Rente
ohne Gesundheitsprüfung
Die Erwartungen des Unternehmers aus dem Handwerk werden übertroffen: Verbesserte Leistung für geringere Prämie.
Außer der Prämie entstehen dem Kunden keinei Beratungs-, Vermittlungs- oder Analysekosten.
Die rechtzeitige Überprüfung bedeutet im Ernstfall eine Sorge weniger.